AVGS Coaching: Voraussetzungen, Beantragung und Ablauf einfach erklärt
Ein individuelles Job- oder Gründungscoaching kann unter bestimmten Voraussetzungen vollständig von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter finanziert werden. Möglich macht das der sogenannte Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein – kurz AVGS.
Doch wer kann einen AVGS bekommen? Besteht ein Anspruch darauf? Wie wird der Gutschein beantragt? Und was passiert, nachdem er ausgestellt wurde?
Dieser Beitrag erklärt Schritt für Schritt, wie ein AVGS-gefördertes Coaching funktioniert. Stand: September 2026
Was ist ein AVGS?
AVGS steht für Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein.
Damit können die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter verschiedene Maßnahmen fördern, die Menschen dabei unterstützen sollen, ihre beruflichen Chancen zu verbessern oder eine Selbstständigkeit vorzubereiten.
Dazu gehören beispielsweise:
- individuelles Jobcoaching,
- berufliche Orientierung,
- Bewerbungscoaching,
- Vorbereitung auf Vorstellungsgespräche,
- Unterstützung bei einer beruflichen Neuorientierung,
- sowie Gründungscoaching zur Vorbereitung einer Selbstständigkeit.
Bei einem Coaching handelt es sich in der Regel um eine sogenannte Maßnahme bei einem Träger (MAT). Deshalb findet sich auch die Bezeichnung AVGS-MAT.
Das Coaching muss bei einem zugelassenen Träger und im Rahmen einer entsprechend zugelassenen Maßnahme durchgeführt werden.
Ist ein AVGS Coaching wirklich kostenlos?
Wenn das AVGS-Coaching von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter bewilligt wurde, werden die Kosten der zugelassenen Maßnahme übernommen.
Für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer entstehen für das eigentliche Coaching somit keine Coachingkosten.
Wichtig ist allerdings: Das Coaching darf erst beginnen, wenn die Teilnahme durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter genehmigt wurde.
Ein AVGS allein bedeutet deshalb noch nicht automatisch, dass jede beliebige Coachingmaßnahme begonnen werden kann.
Wer kann einen AVGS für Coaching bekommen?
Ein AVGS-Coaching kann insbesondere infrage kommen, wenn Sie:
- arbeitslos sind,
- von Arbeitslosigkeit bedroht sind und bereits arbeitsuchend gemeldet sind,
- Bürgergeld beziehen,
- sich beruflich neu orientieren möchten,
- Unterstützung bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt benötigen,
- oder eine Selbstständigkeit aus der Arbeitslosigkeit heraus vorbereiten möchten.
Entscheidend ist, ob die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter das Coaching als sinnvolle Unterstützung für Ihre berufliche Eingliederung bewertet.
Habe ich einen Rechtsanspruch auf einen AVGS?
Für ein AVGS-gefördertes Job- oder Gründungscoaching besteht grundsätzlich kein gesetzlicher Anspruch.
Die zuständige Vermittlungs- oder Integrationsfachkraft entscheidet, ob eine entsprechende Förderung für Ihre persönliche Situation sinnvoll und notwendig ist.
Im Internet findet sich häufig die Aussage, nach sechs Wochen Arbeitslosigkeit bestehe ein Anspruch auf einen AVGS.
Hier ist Vorsicht geboten:
Diese Regelung betrifft unter bestimmten Voraussetzungen den Gutschein für eine private Arbeitsvermittlung. Sie bedeutet nicht, dass nach sechs Wochen automatisch ein Anspruch auf ein individuelles AVGS-Coaching besteht.
Beim Coaching bleibt die Förderentscheidung grundsätzlich eine individuelle Entscheidung der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters.
Wie beantrage ich einen AVGS für Coaching?
Der erste Schritt ist normalerweise das Gespräch mit Ihrer zuständigen Vermittlungs- oder Integrationsfachkraft.
Sprechen Sie dort konkret an, welches berufliche Ziel Sie verfolgen und weshalb ein individuelles Coaching dabei helfen kann.
Statt lediglich zu fragen:
„Kann ich einen AVGS bekommen?“
ist es meist sinnvoller, den konkreten Unterstützungsbedarf zu erläutern.
Zum Beispiel:
„Ich möchte mich beruflich neu orientieren und benötige Unterstützung dabei, meine beruflichen Möglichkeiten einzugrenzen, mein Profil zu schärfen und eine konkrete Bewerbungsstrategie zu entwickeln. Deshalb würde ich gern ein individuelles Jobcoaching über einen AVGS nutzen.“
Bei einer geplanten Gründung könnte die Argumentation beispielsweise lauten:
„Ich plane eine hauptberufliche Selbstständigkeit und möchte mein Geschäftsmodell, meine Positionierung und die wirtschaftliche Tragfähigkeit professionell vorbereiten. Dafür würde ich gern ein AVGS-gefördertes Gründungscoaching nutzen.“
Entscheidend ist nicht eine bestimmte Formulierung, sondern dass nachvollziehbar wird, welches konkrete Ziel mit dem Coaching erreicht werden soll.
Muss ich bereits einen Coach gefunden haben?
Nicht zwingend.
Sie können zunächst mit Ihrer Vermittlungsfachkraft über eine mögliche Förderung sprechen und sich anschließend nach einem passenden Coachingangebot umsehen.
Es kann aber sinnvoll sein, sich bereits vorher über geeignete Angebote zu informieren.
Dadurch können Sie im Gespräch konkreter erklären:
- welche Unterstützung Sie benötigen
- welche Inhalte das Coaching abdecken soll
- ob Einzelcoaching gewünscht ist
- ob das Coaching online stattfinden soll
- und welches berufliche Ziel damit verfolgt wird
Was steht auf einem AVGS?
Ein AVGS ist nicht einfach ein unbegrenzt einsetzbarer Gutschein.
Auf ihm werden bestimmte Rahmenbedingungen festgelegt. Dazu können beispielsweise gehören:
- das Ziel der Maßnahme,
- die maximal zulässige Dauer,
- die Gültigkeitsdauer des Gutscheins,
- sowie gegebenenfalls regionale Vorgaben.
Deshalb muss geprüft werden, ob die gewünschte Coachingmaßnahme zu den Vorgaben des ausgestellten AVGS passt.
Wie läuft ein AVGS Coaching ab?
Der genaue Ablauf kann je nach Situation und Coachingziel unterschiedlich sein.
Grundsätzlich sieht der Weg häufig so aus:
1. Beratung bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter
Sie besprechen Ihre berufliche Situation und den konkreten Unterstützungsbedarf mit Ihrer Vermittlungs- oder Integrationsfachkraft.
2. AVGS erhalten
Wird die Förderung befürwortet, erhalten Sie einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein mit den entsprechenden Vorgaben.
3. Passendes Coaching auswählen
Anschließend suchen Sie eine zugelassene Maßnahme, die sowohl zu Ihrem Coachingziel als auch zu den Vorgaben des Gutscheins passt.
4. Kontakt mit dem Maßnahmeträger aufnehmen
Der Träger prüft den Gutschein und ob eine Teilnahme an der gewünschten Maßnahme möglich ist.
5. Teilnahme genehmigen lassen
Die erforderlichen Unterlagen werden zur Prüfung an die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter übermittelt.
Die Maßnahme muss vor Beginn genehmigt sein.
6. Coaching starten
Nach der Bewilligung kann das Coaching beginnen.
Der aktuelle Ablauf der Bundesagentur für Arbeit sieht ebenfalls Beratung, AVGS, Auswahl einer passenden Maßnahme, Kontakt zum Träger und anschließende Bewilligung vor.
Welche Inhalte sind in einem AVGS Jobcoaching möglich?
Ein individuelles AVGS Jobcoaching kann unterschiedliche Schwerpunkte haben.
Bei Grenzenlos Coaching können – abhängig vom bewilligten Coachingumfang und der individuellen Situation – beispielsweise folgende Themen bearbeitet werden:
- berufliche Standortbestimmung
- berufliche Neuorientierung
- Ermittlung von Stärken und Kompetenzen
- Entwicklung realistischer beruflicher Ziele
- Bewerbungsstrategie
- Optimierung von Lebenslauf und Bewerbungsunterlagen
- Stellensuche
- Vorbereitung auf Vorstellungsgespräche
- Positionierung auf dem Arbeitsmarkt
- Umgang mit beruflichen Veränderungen oder längerer Arbeitslosigkeit
Gerade bei einer beruflichen Neuorientierung geht es dabei nicht nur darum, möglichst schnell Bewerbungen zu schreiben.
Zunächst sollte geklärt werden, welche berufliche Richtung überhaupt sinnvoll ist und wie vorhandene Erfahrungen und Kompetenzen für den nächsten Schritt genutzt werden können.
Was beinhaltet ein AVGS Gründungscoaching?
Ein AVGS Gründungscoaching richtet sich an Menschen, die eine hauptberufliche Selbstständigkeit vorbereiten möchten.
Abhängig von der bewilligten Maßnahme können beispielsweise folgende Themen bearbeitet werden:
- Prüfung und Weiterentwicklung der Geschäftsidee
- Geschäftsmodell
- Zielgruppe und Positionierung
- Markt- und Wettbewerbsanalyse
- Angebotsgestaltung
- Preisgestaltung
- Marketing und Kundengewinnung
- Businessplan
- Kapitalbedarf und Finanzierung
- Umsatz- und Rentabilitätsplanung
- Vorbereitung auf den Gründungszuschuss
- sowie organisatorische Fragen rund um den Start in die Selbstständigkeit
Gerade für Menschen, die zusätzlich den Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit beantragen möchten, kann eine strukturierte Vorbereitung hilfreich sein.
AVGS und Gründungszuschuss sind allerdings zwei unterschiedliche Förderinstrumente.
Der AVGS kann ein Coaching vor der Gründung finanzieren. Der Gründungszuschuss ist dagegen eine finanzielle Förderung für den Lebensunterhalt und die soziale Absicherung während der ersten Phase der Selbstständigkeit.
Wie viele Coachingstunden umfasst ein AVGS?
Eine pauschale Zahl gibt es nicht.
Der Umfang richtet sich unter anderem nach:
- dem konkreten Unterstützungsbedarf
- dem Ziel der Maßnahme
- den Vorgaben des Gutscheins
- und der zugelassenen Coachingmaßnahme
Deshalb kann ein Coaching unterschiedlich umfangreich ausfallen.
Mehr Coachingstunden sind dabei nicht automatisch besser.
Entscheidend ist, dass genügend Zeit zur Verfügung steht, um die relevanten Themen sinnvoll zu bearbeiten und das vereinbarte Coachingziel zu erreichen.
Kann ein AVGS Coaching auch online stattfinden?
Ja. Es gibt zugelassene AVGS-Maßnahmen, die vollständig online beziehungsweise digital durchgeführt werden.
Damit ist ein individuelles Coaching unabhängig vom Wohnort möglich, sofern die gewählte Maßnahme dafür zugelassen ist und zu den Vorgaben des AVGS passt.
Bei Grenzenlos Coaching finden die Coachings bundesweit online im persönlichen 1:1-Format statt.
Das ermöglicht eine flexible Zusammenarbeit ohne Anfahrtswege und unabhängig davon, wo in Deutschland Sie leben.
Was passiert, wenn der AVGS abgelehnt wird?
Eine Ablehnung bedeutet nicht zwangsläufig, dass ein Coaching grundsätzlich ausgeschlossen ist.
Fragen Sie zunächst konkret nach, weshalb die Förderung nicht bewilligt wurde.
Mögliche Gründe können beispielsweise sein:
- Der Nutzen des Coachings wurde aus Sicht der Vermittlungsfachkraft nicht ausreichend deutlich
- Eine andere Maßnahme wird momentan als geeigneter angesehen
- Das beantragte Coachingziel passt nicht zur aktuellen Eingliederungsstrategie
- Formale Voraussetzungen sind nicht erfüllt
Ein sachliches Gespräch über den konkreten Unterstützungsbedarf kann sinnvoller sein, als den AVGS lediglich erneut ohne weitere Begründung anzufragen.
Eine Garantie für eine spätere Bewilligung gibt es allerdings nicht.
Muss ich den AVGS selbst bezahlen und bekomme das Geld später zurück?
Nein.
Bei einer ordnungsgemäß bewilligten AVGS-Maßnahme müssen Sie die Coachingkosten nicht zunächst selbst bezahlen.
Die Abrechnung der Maßnahme erfolgt über den zugelassenen Träger mit der zuständigen Agentur für Arbeit beziehungsweise dem Jobcenter.
AVGS oder Bildungsgutschein – was ist der Unterschied?
AVGS und Bildungsgutschein werden häufig miteinander verwechselt.
Der AVGS wird unter anderem für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung eingesetzt. Dazu können beispielsweise individuelle Coachings gehören.
Der Bildungsgutschein dient dagegen der Förderung beruflicher Weiterbildung. Damit können beispielsweise umfangreichere Qualifizierungen, Weiterbildungen oder Umschulungen finanziert werden.
Wer vor allem Unterstützung bei Orientierung, Bewerbung oder Vorbereitung einer Gründung benötigt, findet diese deshalb häufig im Bereich der AVGS-Maßnahmen.
AVGS beantragen: Diese Tipps können helfen
Ob ein AVGS bewilligt wird, lässt sich nicht garantieren. Eine gute Vorbereitung auf das Gespräch kann aber helfen.
Formulieren Sie ein konkretes Ziel
„Ich möchte Coaching machen“ ist wenig aussagekräftig.
Besser ist beispielsweise:
„Ich möchte mich beruflich neu orientieren und brauche Unterstützung dabei, realistische Tätigkeitsfelder zu entwickeln und mich anschließend gezielt darauf zu bewerben.“
Erklären Sie Ihren Unterstützungsbedarf
Machen Sie deutlich, weshalb Sie das Ziel aktuell nicht ohne entsprechende Unterstützung erreichen.
Stellen Sie den Bezug zum Arbeitsmarkt her
Die Förderung dient der beruflichen Eingliederung. Erklären Sie deshalb, wie das Coaching Ihre Chancen auf eine Beschäftigung beziehungsweise auf eine tragfähige Selbstständigkeit verbessern soll.
Informieren Sie sich frühzeitig
Besonders bei einer geplanten Gründung lohnt es sich, den AVGS möglichst früh anzusprechen. Businessplan, Finanzplanung und Gründungszuschuss benötigen ausreichend Vorbereitungszeit.
Prüfen Sie den Gutschein genau
Wenn ein AVGS ausgestellt wurde, sollten Ziel, Gültigkeitsdauer und weitere Vorgaben geprüft werden, bevor die konkrete Coachingmaßnahme ausgewählt wird.
Häufige Fragen zum AVGS Coaching
Kann ich einen AVGS bekommen, obwohl ich noch nicht arbeitslos bin?
Das kann grundsätzlich möglich sein, wenn Sie von Arbeitslosigkeit bedroht und arbeitsuchend gemeldet sind. Ob ein Coaching gefördert wird, entscheidet die zuständige Fachkraft im Einzelfall.
Kann ich mir mein Coaching selbst aussuchen?
Mit einem entsprechenden AVGS können Sie nach einer passenden zugelassenen Maßnahme suchen. Diese muss jedoch den Vorgaben Ihres Gutscheins entsprechen und anschließend genehmigt werden.
Kann ich einen bestimmten Coach wählen?
Das hängt davon ab, bei welchem zugelassenen Träger beziehungsweise innerhalb welcher zugelassenen Maßnahme der gewünschte Coach tätig ist und ob diese Maßnahme zu Ihrem AVGS passt.
Ist ein AVGS dasselbe wie ein Gründungszuschuss?
Nein. Der AVGS kann beispielsweise ein Gründungscoaching finanzieren. Der Gründungszuschuss unterstützt dagegen unter bestimmten Voraussetzungen den Lebensunterhalt während der ersten Monate nach Aufnahme einer hauptberuflichen Selbstständigkeit.
Muss ich für das AVGS Coaching etwas zuzahlen?
Bei einer vollständig bewilligten AVGS-Maßnahme fallen für das Coaching selbst keine Zuzahlungen an.
Fazit: Der AVGS kann professionelle Unterstützung ohne eigene Coachingkosten ermöglichen
Ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein kann eine wertvolle Möglichkeit sein, bei Jobsuche, beruflicher Neuorientierung oder Vorbereitung einer Selbstständigkeit professionelle Unterstützung zu erhalten.
Entscheidend ist zunächst die Frage, welches konkrete berufliche Ziel verfolgt wird und weshalb ein Coaching dabei sinnvoll unterstützen kann.
Der beste erste Schritt ist deshalb häufig, den eigenen Unterstützungsbedarf klar zu formulieren und das Thema anschließend gezielt bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter anzusprechen.
AVGS Coaching bei Grenzenlos Coaching
Sie interessieren sich für ein individuelles AVGS Jobcoaching oder AVGS Gründungscoaching?
Bei Grenzenlos Coaching begleite ich Sie persönlich im 1:1-Online-Coaching. Von der ersten beruflichen Orientierung über Bewerbungsstrategie und Neuorientierung bis zur Vorbereitung einer Selbstständigkeit richtet sich das Coaching an Ihrer individuellen Situation und dem bewilligten Maßnahmeumfang aus.
Auch wenn Sie noch keinen AVGS haben, können Sie sich vorab über den möglichen Ablauf und die nächsten Schritte informieren.
Lassen Sie Ihren AVGS prüfen oder informieren Sie sich unverbindlich über die Möglichkeiten eines geförderten Coachings!
