Gründungszuschuss beantragen: Voraussetzungen, Antrag und wichtige Tipps
Sie möchten sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen? Dann kann der Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit eine wichtige finanzielle Unterstützung für den Start in die Selbstständigkeit sein.
Die Förderung soll dabei helfen, in der Anfangsphase den Lebensunterhalt und die soziale Absicherung zu unterstützen. Allerdings wird der Gründungszuschuss nicht automatisch bewilligt. Neben den formalen Voraussetzungen spielen auch die Tragfähigkeit der Geschäftsidee, Ihre persönliche Eignung und eine realistische Planung eine wichtige Rolle.
In diesem Beitrag erfahren Sie:
- welche Voraussetzungen für den Gründungszuschuss gelten,
- wie hoch die Förderung ausfallen kann,
- welche Unterlagen benötigt werden,
- wie die fachkundige Stellungnahme funktioniert,
- wie der Antrag abläuft,
- welche Fehler Sie vermeiden sollten,
- und wie ein AVGS-gefördertes Gründungscoaching bei der Vorbereitung unterstützen kann.
Was ist der Gründungszuschuss?
Der Gründungszuschuss ist eine Förderung der Bundesagentur für Arbeit für Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld, die ihre Arbeitslosigkeit durch die Aufnahme einer hauptberuflichen selbstständigen Tätigkeit beenden möchten.
Wichtig dabei: Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung. Auch wenn alle grundlegenden Voraussetzungen erfüllt sind, besteht kein automatischer Rechtsanspruch auf die Förderung.
Die Agentur für Arbeit prüft deshalb im Einzelfall unter anderem, ob die geplante Selbstständigkeit realistische Erfolgsaussichten hat und ob die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten für die Gründung vorhanden sind.
Wer kann den Gründungszuschuss beantragen?
Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:
- Sie haben Anspruch auf Arbeitslosengeld
- Bei Aufnahme Ihrer selbstständigen Tätigkeit bestehen noch mindestens 150 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld
- Die Selbstständigkeit wird hauptberuflich ausgeübt
- Durch die Selbstständigkeit wird die Arbeitslosigkeit beendet
- Ihre Geschäftsidee wird von einer fachkundigen Stelle als tragfähig beurteilt
- Sie können nachweisen, dass Sie über die notwendigen fachlichen und persönlichen Voraussetzungen für die geplante Tätigkeit verfügen
Als hauptberuflich gilt die Selbstständigkeit grundsätzlich ab einem Umfang von mindestens 15 Stunden pro Woche. Werden daneben weitere Tätigkeiten ausgeübt, dürfen diese zeitlich insgesamt nicht überwiegen.
Besonders wichtig: Nicht zu lange warten
Die Voraussetzung von mindestens 150 Tagen Restanspruch muss zum Zeitpunkt der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit erfüllt sein.
Wer sich erst kurz vor Ablauf des Arbeitslosengeldanspruchs mit dem Gründungszuschuss beschäftigt, kann deshalb wertvolle Zeit verlieren.
Mein Rat aus der Praxis: Sprechen Sie möglichst früh mit Ihrer Vermittlungsfachkraft, sobald eine Selbstständigkeit eine ernsthafte Option wird.
Wie hoch ist der Gründungszuschuss?
Der Gründungszuschuss besteht aus zwei Förderphasen.
Phase 1: sechs Monate
In den ersten sechs Monaten erhalten Sie monatlich:
Ihr zuletzt bezogenes Arbeitslosengeld + 300 Euro zur sozialen Absicherung.
Beispiel:
Beträgt Ihr monatliches Arbeitslosengeld 1.600 Euro, würde der Gründungszuschuss in der ersten Phase grundsätzlich 1.900 Euro monatlich betragen.
Phase 2: weitere neun Monate
Nach Ablauf der ersten sechs Monate kann eine zweite Förderphase beantragt werden.
In dieser Phase können Sie für weitere neun Monate jeweils 300 Euro monatlich erhalten.
Wichtig: Die zweite Phase wird nicht automatisch bewilligt. Sie muss gesondert beantragt werden. Dabei ist nachzuweisen, dass die selbstständige Tätigkeit tatsächlich hauptberuflich ausgeübt wird.
Insgesamt kann die Förderung somit bis zu 15 Monate laufen.
Welche Unterlagen werden für den Gründungszuschuss benötigt?
Ein zentraler Bestandteil des Antrags ist die Vorbereitung eines tragfähigen Gründungskonzepts.
Für die Prüfung durch die fachkundige Stelle werden insbesondere folgende Unterlagen benötigt:
Businessplan
Der Businessplan beschreibt Ihr Gründungsvorhaben und zeigt nachvollziehbar, wie das geplante Unternehmen funktionieren soll.
Typische Inhalte sind beispielsweise:
- Geschäftsidee und Angebot,
- Zielgruppe,
- Markt und Wettbewerb,
- Positionierung,
- Marketing und Kundengewinnung,
- Organisation und Umsetzung,
- persönliche Voraussetzungen,
- Chancen und Risiken.
Ein guter Businessplan sollte keine theoretische Abhandlung sein. Er muss zeigen, dass Sie verstanden haben, wer Ihre Leistung kaufen soll, warum diese Zielgruppe sie braucht und wie daraus wirtschaftlich ein tragfähiges Unternehmen entstehen kann.
Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
Hier wird dargestellt, welche finanziellen Mittel für die Gründung benötigt werden und wie diese finanziert werden sollen.
Dazu können beispielsweise gehören:
- notwendige Anschaffungen,
- technische Ausstattung,
- Fahrzeuge,
- Waren oder Material,
- Website und Marketing,
- Gründungs- und Beratungskosten,
- sowie vorhandenes Eigenkapital oder Fremdfinanzierungen.
Umsatz- und Rentabilitätsvorschau
Die Finanzplanung gehört zu den wichtigsten Teilen des Gründungskonzepts.
Sie zeigt unter anderem:
- mit welchen Umsätzen gerechnet wird,
- welche betrieblichen Kosten entstehen,
- wie sich Gewinn oder Verlust entwickeln,
- und ob das Unternehmen perspektivisch den eigenen Lebensunterhalt tragen kann.
Gerade hier reicht es nicht, Zahlen lediglich „passend aussehen“ zu lassen. Annahmen sollten realistisch, nachvollziehbar und möglichst gut begründet sein.
Lebenslauf
Der Lebenslauf hilft dabei zu zeigen, welche bisherigen Erfahrungen und Kompetenzen für die geplante Selbstständigkeit relevant sind.
Dabei zählt nicht nur eine direkte Branchenerfahrung. Auch übertragbare Kenntnisse aus bisherigen Tätigkeiten können für eine Gründung eine wichtige Rolle spielen.
Qualifikationsnachweise
Je nach Geschäftsidee können beispielsweise Zeugnisse, Zertifikate, Ausbildungsnachweise oder andere Qualifikationen erforderlich sein.
Was ist die fachkundige Stellungnahme?
Für den Gründungszuschuss muss eine fachkundige Stelle die Tragfähigkeit der Existenzgründung bestätigen.
Eine solche Stellungnahme können beispielsweise ausstellen:
- Industrie- und Handelskammern
- Handwerkskammern
- Banken
- Fachverbände
- Steuerberatungen
- Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer
- Unternehmensberatungen
- oder geeignete Einrichtungen der Existenzgründungsberatung
Die fachkundige Stelle prüft anhand des Businessplans und der Finanzplanung, ob das Vorhaben unter realistischen Annahmen wirtschaftlich tragfähig erscheint.
Wichtig: Das Coaching und die fachkundige Stellungnahme sind nicht dasselbe.
Im Gründungscoaching können die erforderlichen Unterlagen professionell vorbereitet und die Planung kritisch geprüft werden. Die eigentliche Tragfähigkeitsbescheinigung muss anschließend von einer anerkannten fachkundigen Stelle ausgestellt werden. Diese kann jedoch auch Ihr Coach sein.
Gründungszuschuss beantragen: der Ablauf
Ein typischer Ablauf sieht folgendermaßen aus:
1. Gründungsidee frühzeitig mit der Agentur für Arbeit besprechen
Informieren Sie Ihre Vermittlungsfachkraft darüber, dass Sie eine hauptberufliche Selbstständigkeit planen und den Gründungszuschuss beantragen möchten.
Klären Sie dabei insbesondere:
- ob die grundsätzlichen Voraussetzungen erfüllt sind,
- wie hoch Ihr verbleibender ALG-Anspruch ist,
- welche Unterlagen benötigt werden,
- und welche nächsten Schritte vorgesehen sind.
2. Gründungskonzept ausarbeiten
Jetzt werden Geschäftsidee, Geschäftsmodell, Zielgruppe, Markt, Marketing und Finanzplanung konkretisiert.
Hier zeigt sich häufig, ob aus einer guten Idee tatsächlich ein tragfähiges Geschäftsmodell werden kann.
3. Fachkundige Stellungnahme einholen
Das vollständige Konzept wird einer fachkundigen Stelle zur Prüfung vorgelegt.
4. Antrag und Unterlagen einreichen
Anschließend wird der Antrag auf Gründungszuschuss zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der Agentur für Arbeit eingereicht.
Die Beantragung der ersten Förderphase kann mittlerweile auch online erfolgen.
5. Entscheidung der Agentur für Arbeit
Die Agentur prüft den Antrag und entscheidet über die Bewilligung.
Da es sich um eine Ermessensleistung handelt, sind vollständige Unterlagen allein noch keine Garantie für eine Förderung.
Wie lassen sich die Chancen auf den Gründungszuschuss verbessern?
Eine Bewilligung lässt sich nicht garantieren. Einige Punkte können jedoch erheblich dazu beitragen, dass Ihr Gründungsvorhaben überzeugend und professionell wirkt.
1. Erklären Sie nicht nur Ihre Idee – erklären Sie den Markt
„Ich bin gut in meinem Beruf“ reicht als Begründung für eine Gründung nicht aus.
Entscheidend ist vielmehr:
Wer kauft Ihre Leistung? Welches Problem lösen Sie? Wie erreichen Sie Ihre Kundinnen und Kunden? Warum sollte man sich für Ihr Angebot entscheiden?
Je konkreter diese Fragen beantwortet sind, desto belastbarer wirkt das Geschäftsmodell.
2. Planen Sie Umsätze nicht rückwärts vom Wunschgehalt
Ein häufiger Fehler in Finanzplänen besteht darin, zunächst den benötigten Gewinn festzulegen und anschließend passende Umsätze zu erfinden.
Die bessere Reihenfolge lautet:
Preis × realistische Anzahl an Kundinnen und Kunden bzw. Aufträgen = Umsatz.
Anschließend wird geprüft, ob dieser Umsatz tatsächlich ausreicht.
3. Unterschätzen Sie Ihre privaten Kosten nicht
Ein Unternehmen kann auf dem Papier Gewinn machen und trotzdem nicht genug Einkommen für den persönlichen Lebensunterhalt erwirtschaften.
Deshalb sollten sowohl die betrieblichen Kosten als auch der private Finanzbedarf realistisch betrachtet werden.
4. Denken Sie Kundengewinnung konkret durch
„Social Media“, „Website“ oder „Empfehlungen“ sind noch keine Marketingstrategie.
Eine überzeugende Planung beantwortet beispielsweise:
- Über welche konkreten Kanäle kommen potenzielle Kunden?
- Wie werden diese auf das Angebot aufmerksam?
- Wie viele Anfragen werden benötigt?
- Wie hoch ist die erwartete Abschlussquote?
- Welche Marketingmaßnahmen werden bereits vor oder direkt nach der Gründung umgesetzt?
Gerade dieser Punkt wird in Businessplänen häufig zu oberflächlich behandelt.
5. Zeigen Sie Ihre persönliche Eignung
Die Agentur für Arbeit prüft nicht nur die Geschäftsidee, sondern auch, ob Sie die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten für die Selbstständigkeit mitbringen.
Berufserfahrung, Branchenkenntnisse, Qualifikationen, kaufmännisches Verständnis und eine nachvollziehbare Motivation können deshalb wichtige Argumente sein.
6. Sprechen Sie mögliche Schwächen selbst an
Ein guter Businessplan behauptet nicht, dass es keinerlei Risiken gibt.
Im Gegenteil: Ein realistischer Blick auf Wettbewerb, Abhängigkeiten, saisonale Schwankungen oder finanzielle Risiken wirkt häufig professioneller als ein ausschließlich optimistisches Szenario.
Entscheidend ist, zu zeigen, wie mit diesen Risiken umgegangen werden soll.
Häufige Fehler beim Antrag auf Gründungszuschuss
Folgende Fehler lassen sich durch eine gute Vorbereitung vermeiden:
- zu spät mit der Planung beginnen,
- den Restanspruch auf Arbeitslosengeld nicht im Blick behalten,
- die Selbstständigkeit beginnen, bevor der Förderprozess geklärt ist,
- einen allgemeinen statt eines konkreten Businessplans erstellen,
- Umsätze zu optimistisch kalkulieren,
- Kostenpositionen vergessen,
- keine nachvollziehbare Kundengewinnungsstrategie haben,
- die eigene Qualifikation für die Gründung nicht ausreichend darstellen,
- und davon ausgehen, dass der Gründungszuschuss bei erfüllten Voraussetzungen automatisch bewilligt wird.
Was hat der AVGS mit dem Gründungszuschuss zu tun?
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) und der Gründungszuschuss sind zwei unterschiedliche Förderinstrumente.
Der Gründungszuschuss ist eine finanzielle Unterstützung nach Aufnahme der Selbstständigkeit.
Ein AVGS kann dagegen bereits vor der Gründung ein professionelles Gründungscoaching finanzieren, sofern die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter einen entsprechenden Gutschein bewilligt und eine zugelassene Coachingmaßnahme gewählt wird.
Das kann besonders sinnvoll sein, wenn bei der Gründung noch Fragen offen sind oder Unterstützung benötigt wird bei:
- Entwicklung und Prüfung der Geschäftsidee
- Zielgruppe und Positionierung
- Markt- und Wettbewerbsanalyse
- Angebots- und Preisgestaltung
- Marketing und Kundengewinnung
- Businessplan
- Umsatz- und Rentabilitätsplanung
- Finanzierungs- und Kapitalbedarfsplanung
- Vorbereitung des Gründungszuschuss-Antrags
Wenn ein entsprechender AVGS bewilligt wird, können die Kosten des zugelassenen Coachings vollständig übernommen werden.
Auch hier gilt jedoch: Ein AVGS ist nicht automatisch mit dem Gründungszuschuss verbunden. Beide Leistungen müssen separat mit der zuständigen Vermittlungsfachkraft geklärt werden.
Gründungszuschuss und AVGS: Welche Reihenfolge ist sinnvoll?
In vielen Fällen ist folgende Reihenfolge sinnvoll:
1. Gründungsabsicht mit der Agentur für Arbeit besprechen
2. AVGS für ein Gründungscoaching anfragen
3. Geschäftsidee und Businessplan professionell ausarbeiten
4. Finanzplanung erstellen
5. fachkundige Stellungnahme einholen
6. Gründungszuschuss beantragen
7. Selbstständigkeit zum abgestimmten Zeitpunkt aufnehmen
Diese Reihenfolge hilft dabei, unnötige Fehler zu vermeiden und wichtige Fristen im Blick zu behalten.
Fazit: Beim Gründungszuschuss zählt eine gute Vorbereitung
Der Gründungszuschuss kann den Start in die Selbstständigkeit finanziell deutlich erleichtern. Entscheidend ist jedoch, ihn nicht als automatische Förderung zu betrachten.
Eine überzeugende Antragstellung beginnt mit einem realistischen Geschäftsmodell, einem belastbaren Businessplan und einer nachvollziehbaren Finanzplanung.
Je früher Sie sich mit diesen Punkten beschäftigen, desto mehr Spielraum bleibt, Schwächen zu erkennen und das Gründungskonzept zu verbessern.
Unterstützung bei Businessplan und Gründungszuschuss
Sie planen eine Selbstständigkeit und möchten Ihren Businessplan, Ihre Finanzplanung und den Antrag auf Gründungszuschuss professionell vorbereiten?
Im individuellen AVGS-Gründungscoaching bei Grenzenlos Coaching entwickeln wir Ihr Vorhaben Schritt für Schritt weiter – von der Geschäftsidee und Positionierung bis zur wirtschaftlichen Planung und Vorbereitung der erforderlichen Unterlagen.
Unter den entsprechenden Voraussetzungen können die Kosten für das Coaching über einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein vollständig übernommen werden.
Informieren Sie sich über das AVGS-Gründungscoaching und die nächsten Schritte für Ihre Gründung.
